Workation

Was ist eigentlich Workation? Workaktion ist eine Kreation aus den beiden Begriffen work und vacation und umschreibt letztendlich die Möglichkeit des Arbeitens an einem Ort, an dem man auch gut und gerne einfach Urlaub machen könnte. Workation ist somit Urlaub vom Arbeitsplatz aber nicht von der Arbeit.

Grundsätzlich ist es eine Art des hybriden Arbeitens und eignet sich somit für Leute, die den Großteil Ihrer Arbeit digital erledigen können.

Eine Umfrage zeigt, dass jeder achte Deutsche gerne mal Workation machen möchte. Vor allem in jüngeren Generationen ist der Wunsch sehr ausgeprägt. Dies zeigt die Studie des Versicherungsunternehmens Clark in Zusammenarbeit mit Yougov, an der rund 1.000 Personen ab 18 Jahren teilnahmen. Demnach findet es jeder vierte 18- bis 24-Jährige (23 Prozent) erstrebenswert, das Homeoffice bei Bedarf auch mal ins Ausland verlegen zu können. Bei den über 55-Jährigen liebäugeln hingen nur fünf Prozent mit dieser Idee.

Lediglich vier Prozent der der Beschäftigten konnten bislang eine Workation genießen.

Workation, keine allzu spontane Angelegenheit

Einfach mal so spontan morgens die Koffer packen und in Spanien arbeiten geht leider auch nicht! Auch wenn der Bericht auf Business Insider vermuten lässt, dass dies vielleicht der ein oder andere schon heimlich getan haben könnte.

Denn auch die Versicherungsfrage muss geregelt sein.  Daher ist die enge Abstimmung mit dem Arbeitgeber unabdinglich.  Der Arbeitgeber muss den Auslandsaufenthalt mit Arbeitsanteil ausdrücklich genehmigen. Daneben drohen in manchen Ländern bereits nach kurzer Zeit Steuern – zusätzlich zu denen, die in Deutschland abgeführt werden müssen.  All dies muss berücksichtigt werden.

Am einfachsten regelbar ist eine Workation in Deutschland (bzw. im eigenen Land). Sofern Remote-Arbeiten im Arbeitsvertrag vorgesehen und die Workation mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist, steht diesem remote-Arbeitskonzept nicht im Wege. Schwieriger wird es bei Auslandsaufenhalten. Wie auch vom deutschen Versicherungsunternehmen BDAE bestätigt, ist der Begriff Workation im deutschen Arbeitsrecht noch nicht bekannt. Das Unternehmen erwartet aber in naher Zukunft einige Gerichtsentscheidungen zum Thema – aus der entsprechenden Rechtsprechung sollten sich dann die Leitlinien für die Zukunft ableiten lassen.

Workation ist keine wirkliche Erholung

Im Mittelpunkt steht der Tapetenwechsel, die Abwechslung vom Arbeitsort. In der Regel müssen Arbeitnehmer, die sich auf eine Workation begeben, ihre Arbeitspflichten genauso erledigen wie im Home-Office.  Dies lässt schon vermuten, dass der Erholungseffekt nicht der Gleiche sein kann. Studienergebnisse bestätigen das. Laut der Expedia-Vacation-Deprivation-Studi bestätigen fast drei Viertel (74 Prozent) der Arbeitnehmenden, die 2021 ihren Arbeitsort partiell an den Strand verlegt haben, dass eine Workation zwar Abwechslung bringt, aber einen echten Urlaub nicht ersetzen kann.

Workation als Employer Branding Vorteil

Durch ein Workation-Angebot heben Sie sich als attraktiver Arbeitgeber für potenzielle Bewerber von der Konkurrenz ab – insbesondere für die uns bevorstehende Geration Z, für die Büropflicht ein absolutes Ausschlusskriterium bei der Jobsuche darstellt.

Workation kann die Zufriedenheit der Mitarbeiter sehr stärken, bietet eine flexible Erweiterung des hybriden Arbeitens stellt Unternehmen aber auch vor große Herausforderungen – unter anderem steuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Art.

Weitere Infos zum hybriden Arbeiten gibt es beispielsweise hier.